Individuelle Gesundheitsleistungen

Während alle medizinisch notwendigen Leistungen von den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen werden, erfolgt die Abrechnung individueller Gesundheitsleistungen, nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu einem adäquaten Kostensatz.

Individuelle Gesundheitsleistungen:

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